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Auto anmelden - so geht's

Regionale Unterschiede

Wenn Sie Ihr Auto anmelden möchten, sollten Sie die regionalen Unterschiede beachten. Grundsätzlich können Sie sowohl die Ab- als auch die Anmeldung direkt bei der zuständigen Zulassungsbehörde vornehmen. Allerdings bedeutet das nicht, dass es sich stets um ein einheitliches Unterfangen handelt.

Besonders deutlich werden diese Unterschiede, wenn Sie ein Auto anmelden oder abmelden möchten. So können Sie in manchen Landeshauptstädten einen Termin im Internet buchen, in anderen Fällen ist lediglich die telefonische Terminvereinbarung möglich. Städte wie Wiesbaden oder Bremen ermöglichen hingegen eine Vorort-Bearbeitung, für die Sie keinen Termin brauchen.

Regionen, in denen täglich zahlreiche Menschen ein Auto anmelden, benötigen meist einen Vorlauf von mehreren Wochen, bis sie Ihnen einen Termin geben können. Nur rund die Hälfte der Landeshauptstädte vergibt am selben Tag einen Termin, damit Sie Ihr Auto anmelden können.

Wenn Sie dringend einen Termin benötigen, lohnt es sich meist, telefonisch nachzufragen, ob ein kurzfristiger Termin verfügbar ist, um ihr Auto anmelden zu lassen. Schließlich entsprechen die hinterlegten Terminmöglichkeiten nicht immer dem aktuellen Stand.

Diese Dokumente brauchen Sie für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens

Um ein gebrauchtes Auto anmelden zu können, benötigen Sie andere Dokumente als für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs. Zusätzlich gilt es zu unterscheiden, ob Sie ein Auto anmelden möchten, das bereits abgemeldet ist oder noch immer auf den vorherigen Fahrzeughalter läuft.

Für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Die eVB-Nummer Ihrer Versicherung (Ihre elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (beziehungsweise den Fahrzeugbrief)
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (beziehungsweise den Fahrzeugschein)
  • Ihre Bankverbindung, von der die Kfz-Steuer eingezogen wird
  • Unterlagen zur letzten TÜV Inspektion
  • Gegebenenfalls eine Abmeldebescheinigung

Für den Fall, dass Sie Ihr erstes eigenes Auto von einem Dritten anmelden lassen möchten, müssen Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen. Nur mit einem solchen Dokument ist es möglich, dass sie Ihr Auto anmelden können.

Die notwendigen Papiere, um Ihr Auto anmelden zu lassen, erhalten Sie großteils direkt vom Verkäufer. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II. Diese gelten jedoch erst seit dem 1. Oktober 2005. Zuvor waren sie als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bekannt. Zusätzlich dazu erhalten Sie die Unterlagen der letzten Inspektion durch den TÜV (HU/AU). Ist es ein gebrauchtes Auto, dass Sie anmelden möchten, benötigen Sie diese Bescheinigung. Für einen Neuwagen wären die Unterlagen nicht notwendig, ebenso wenig wie die Zulassungsbescheinigung I. Bei der Erstzulassung des Wagens wird diese direkt von der Zulassungsstelle ausgestellt.

Die Kosten, um Ihr Auto anmelden zu lassen, liegen in diesem Fall zwischen zehn und 30 Euro. Hinzu kommt eine zusätzliche Gebühr, sollten Sie Ihr Wunschkennzeichen beantragen. Diese beträgt rund zehn Euro sowie einen Aufschlag von ungefähr 2,60 Euro, sollten Sie es vorab online reservieren.

Das erledigt die Zulassungsstelle

Um Ihr Auto anmelden zu lassen ist der Besuch der Zulassungsstelle notwendig. Ob Sie den Termin selbst wahrnehmen oder eine andere Person darum bitten, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist jedoch, dass Sie sämtliche Dokumente bei sich tragen, damit Sie Ihr Auto anmelden können.

Wie die Zulassungsstelle beim Auto anmelden vorgeht, hängt davon ab, ob das Fahrzeug durch den vorherigen Besitzer abgemeldet wurde oder nicht. Für Sie ändert diese Tatsache nichts - Sie können dennoch Ihr Auto anmelden. Eine mögliche Option ist es, direkt im Anschluss an den Kaufvertrag die zuständige Behörde aufzusuchen. Das ist nur dann möglich, wenn der Standort des gekauften Fahrzeugs nicht zu weit von einer solchen Stelle entfernt ist. Dort können Sie das Auto anmelden, indem es auf Sie umgeschrieben wird. Die Zulassungsstelle stattet Ihre Nummernschilder dabei mit dem amtlichen Siegel aus, sodass Sie mit den neuen Wagen direkt losfahren können.

Das Auto anmelden zu lassen, ist aber nicht immer ohne weiteres möglich. Befindet sich das Fahrzeug zu weit entfernt, händigt Ihnen die jeweilige Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen aus. Dieses Kennzeichen nutzen Sie während der Überführung des Kfz. Sind Sie damit an Ihrem Wohnort angekommen, können Sie das Auto anmelden. Damit die Behörde Ihnen diese Art von Kennzeichen aushändigen kann, benötigen Sie zwei Dokumente: Die Versicherungsbestätigung für das Fahrzeug sowie eine gültige Hauptuntersuchung. Sobald Sie das Kurzzeitkennzeichen an Ihrem Auto angebracht haben, dürfen Sie damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Fünf Tage ist es gültig, anschließend verfällt es. Damit bleibt Ihnen ausreichend Zeit, um das Auto an Ihrem Wohnort anmelden zu lassen.