Wer bekommt ein grünes Nummernschild?
Die Bedeutung des grünen Nummernschilds
Ein grünes Nummernschild erhalten Sie immer dann, wenn sie von der Kfz-Steuer befreit sind. Zwar werden nicht alle steuerfreien Fahrzeuge mit einem solchen Kennzeichen ausgestattet, doch ist ein grünes Nummernschild ein sicherer Hinweis auf Steuerfreiheit.
Gleichzeitig schreibt ein grünes Nummernschild vor, dass Sie das Kfz nur unter strengen Auflagen und für bestimmte Zwecke einsetzen dürfen. Das bedeutet wiederum, dass Sie es ausschließlich für diesen Einsatzzweck nutzen dürfen, nicht aber für andere Vorhaben. Üblicherweise sind Traktoren oder Fahrzeuge des Winterräumdienstes mit solchen Kennzeichen ausgestattet.
Einmal ausgestellt, ist ein grünes Nummernschild unbegrenzt gültig, solange Sie das Fahrzeug weiterhin für den zugelassenen Zweck verwenden möchten. Somit sind Sie von der Kfz-Steuer befreit, nicht aber von der Versicherungspflicht.
Wer erhält ein grünes Nummernschild?
Nutzen Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich zu einem bestimmten Zweck, dann haben Sie die Möglichkeit, es von der Steuer befreien zu lassen. So lässt sich beispielsweise die Kfz Steuerbefreiung in der Landwirtschaft ermöglichen. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, die zum Tragen kommen, wenn ein grünes Nummernschild vergeben wird. Das ist immer dann der Fall, wenn Ihr Fahrzeug in eine der folgenden Kategorien fällt:
- Fahrzeuge, die zum Schaustellergewerbe gehören.
- Fahrzeuge einer Hilfsorganisation.
- Fahrzeuge, die streng zweckgebunden sind. Beispielsweise: Winterräumfahrzeuge, Gabelstapler, Kräne oder Baumaschinen.
- Fahrzeuge, die für den forst- und landwirtschaftlichen Betrieb notwendig sind, zum Beispiel Traktoren.
- Anhänger zum Transport von Pferden, Hunden oder Sportgeräten.
Unterliegt Ihr Fahrzeug einer dieser Kategorien, haben Sie die Möglichkeit, ein grünes Nummernschild zu beantragen. Es ergänzt auf diese Weise beispielsweise das H Kennzeichen am Traktor. Sollten Sie ein Forst- oder Landwirtschaftsfahrzeug besitzen, ist jedoch nicht sichergestellt, dass Sie ein grünes Kennzeichen erhalten. Die Entscheidung liegt bei den einzelnen Bundesländern und kann deshalb unterschiedlich ausfallen. In vielen Fällen ist die Steuerbefreiung erst dann möglich, wenn Sie mindestens zwei Hektar Land bewirtschaften müssen.
Wichtig: Da Sie ein grünes Nummernschild von der Kfz-Steuer befreit, müssen Sie die strengen Auflagen beachten. Dazu gehört, dass Sie das Fahrzeug ausschließlich für den zugelassenen Zweck verwenden dürfen. Sollten Sie sich nicht an die vorgeschriebenen Auflagen halten, gilt dieses Verhalten als Steuerhinterziehung.
Wie/Wo bekommt man ein grünes Nummernschild?
Ein grünes Nummernschild oder ein grünes Kennzeichen für den Traktor erhalten Sie wie folgt:
- Zunächst benötigen Sie eine Steuerbefreiung. Diese Genehmigung obliegt dem Finanzamt oder dem Zoll, wo Sie sich von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen.
- Anschließend schließen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug ab.
- Nehmen Sie die Bestätigung der Steuerbefreiung sowie alle notwendigen Dokumente mit und stellen Sie sich bei der Zulassungsstelle vor.
- Anschließend erhalten Sie von der Zulassungsstelle ein grünes Nummernschild.
Damit Ihnen die Behörden ein grünes Nummernschild aushändigen können, benötigen Sie jedoch einige Dokumente:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Die Meldebestätigung
- Eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II
- Den Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung
- Das alte Kennzeichen, falls das Fahrzeug bereits zugelassen war
Insgesamt sollten Sie mit Kosten zwischen 50 und 60 Euro rechnen, wenn Sie ein grünes Nummernschild erhalten möchten. Rund 30 Euro Gebühren erhebt die Zulassungsstelle, während Sie das Kennzeichen 20 bis 30 Euro kostet. Möchten Sie ein besonderes Wunschkennzeichen reservieren, fallen diese Kosten ebenfalls an. Dafür entfallen die laufenden Erhebungen der Kfz-Steuer, da Sie diese nicht entrichten müssen.
Wie versichert man Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen?
Obwohl Fahrzeuge, die ein grünes Nummernschild tragen, von der Steuer befreit sind, führt an der Versicherungspflicht kein Weg vorbei. Das bedeutet, dass Sie bei der Zulassung ebenfalls einen Nachweis über die gültige Kfz-Haftpflichtversicherung erbringen müssen.
Die einzige Ausnahme stellen Anhänger dar, solange sie nicht der Zulassungspflicht unterliegen. In diesem Fall müssen Sie keine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen.