Wie funktioniert der Halterwechsel beim Kfz?
Halterwechsel des Kfz: Wann am besten?
Sie haben ein Auto gekauft oder geerbt? In diesem Fall können Sie auf den Halterwechsel für Ihr Kfz nicht verzichten. Denn der Kfz Halterwechsel in Berlin ist immer dann notwendig, wenn Sie ein Auto auf Ihren Namen ummelden möchten. Grundsätzlich gibt es zwei Situationen, in denen Sie die Behörden zum Ummelden aufsuchen müssen:
- Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen und das Kfz ummelden wegen einem Halterwechsel.
- Wenn Sie in einen neuen Zuständigkeitsbereich umgezogen sind.
Ob es sich dabei um einen Kfz Halterwechsel innerhalb der Familie, eine Schenkung oder einen Kfz Halterwechsel für Ehepartner handelt, spielt für die Behörden keine Rolle. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass Sie die Kriterien für den Halterwechsel des Kfz erfüllen. Ist das der Fall, können Sie das Auto auf Ihren Namen ummelden lassen. Idealerweise vereinbaren Sie zuvor einen Termin, um den Prozess zu beschleunigen.
Wichtig: Sollten Sie ein Fahrzeug gekauft oder geerbt haben, muss der Halterwechsel des Kfz unverzüglich gemeldet werden. Dieses Vorgehen verlangt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, auch wenn die genauen Fristen von den einzelnen Zulassungsstellen festgelegt werden. Der Kulanzbereich beträgt in den meisten Fällen einen Monat.
Voraussetzungen für einen Halterwechsel beim Kfz
Damit ein Halterwechsel für Ihr Kfz infrage kommt, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Sie haben keine offenen Gebühren, die normalerweise von der Zulassungsstelle erhoben werden.
- Sie haben Ihre Kfz-Steuer bereits vollständig bezahlt.
Nur in diesen Fällen ist ein Halterwechsel beim Kfz möglich und wird von den Zulassungsstellen vorgenommen. Egal ob Sie Ihr Wunschkennzeichen reservieren möchten oder das Kfz Kennzeichen behalten: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ist das der Fall, dann zeigt Ihnen ein Blick in die Kfz Kennzeichen Liste, mit welchen Buchstaben ihr neues Nummernschild beginnt. Eine hervorragende Grundlage also, um bereits über das neue Wunschkennzeichen nachzudenken.
Die Behörden erheben unabhängig von dem Grund der Ummeldung, eine Gebühr für den Halterwechsel Ihres Kfz. Diese Kosten begleichen Sie direkt auf der Zulassungsstelle, weshalb Sie ausreichend Bargeld oder Ihre EC-Karte mitbringen sollten. Wie hoch die Gebühr ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. In der Regel wird Sie die Ummeldung mit Halterwechsel jedoch rund 30 Euro kosten. Möchten Sie das alte Kfz Kennzeichen nicht behalten, sondern ein neues Wunschkennzeichen reservieren, steigen die Kosten entsprechend an.
Die notwendigen Unterlagen für einen Halterwechsel
Für den Halterwechsel beim Kfz benötigen Sie eine Vielzahl an Unterlagen, die Sie zu Ihrem Termin bei der Zulassungsbehörde mitnehmen. Ohne diese Dokumente ist es nicht möglich, das Fahrzeug auf Ihren Namen zuzulassen: Denn sie klären nicht nur die Besitzverhältnisse, sondern stellen sicher, dass die Steuer- und Versicherungsansprüche geregelt sind. Folgende Unterlagen dürfen für den Halterwechsel des Kfz nicht fehlen:
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Die Versicherungsbestätigung einschließlich Ihrer eVB-Nummer
- Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- Ihre bisherigen Kennzeichen oder die neuen Nummernschilder
Natürlich kann es vorkommen, dass Ihnen beim Halterwechsel des Kfz auffällt, dass Sie einige der Unterlagen nicht zur Hand haben. Trotzdem benötigen Sie diese Dokumente, damit die Behörden das Fahrzeug zulassen können. Stellen Sie deshalb bereits vor Ihrem Termin sicher, dass sämtliche Papiere gültig und vorhanden sind. Sollte eines von ihnen fehlen, können Sie diese meist gegen eine Gebühr ersetzen.
Während Sie einen neuen oder vorläufigen Personalausweis direkt auf der Meldebehörde erhalten, gestaltet es sich schwieriger, einen Teil der Zulassungsbescheinigung zu ersetzen. Doch auch dieses Vorhaben ist nicht unmöglich: Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde und unterschreiben Sie eine eidesstattliche Verlusterklärung. Daraufhin erhalten Sie die neuen Fahrzeugpapiere gegen eine Gebühr. Im Idealfall melden Sie diesen Verlust bereits vor Ihrem Termin für den Halterwechsel des Kfz.