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Fahrzeug wechseln und Kennzeichen mitnehmen?

Wie kann ich mein altes Kennzeichen behalten?

Unabhängig davon, ob Sie einen Gebraucht- oder Neuwagen kaufen: Die Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel ist ein Thema, das viele Autofahrer beschäftigt. Vielleicht haben Sie Ihr persönliches Wunschkennzeichen gefunden, dass Sie in jedem Fall behalten möchten. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie Ihr Kfz außer Betrieb setzen lassen und es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zulassen möchten.

Bereits seit 2019 wurde eine entsprechende Gesetzesänderung erlassen, die Ihnen eben diesen Wunsch ermöglich. Das bedeutet, Sie haben ohne Weiteres die Möglichkeit auf die Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel. Sollten Sie das Kfz beispielsweise außer Betrieb setzen, ist das amtliche Kennzeichen direkt für eine neue Zulassung freigegeben.

Entscheiden Sie sich also für die Außerbetriebsetzung, können Sie das gewünschte Kfz-Kennzeichen vor Ort reservieren. Dafür wird ein geringes Entgelt erhoben, sodass Sie das Nummernschild innerhalb der kommenden zwölf Monate erneut für Ihr Fahrzeug wiederverwenden können. Eine Ausnahme müssen Sie jedoch beachten: Sollten Sie ein anderes Fahrzeug kaufen, gilt die Reservierung lediglich für drei Monate. Zusätzlich erhebt die Zulassungsstelle die gültigen Gebühren für die Reservierung eines neuen Wunschkennzeichens. Aktuell beträgt das Entgelt dafür 12,80 Euro, wobei sich der Betrag mit der Zeit ändern kann.

Bei Gebrauchtwagen das Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen

Möchten Sie ein Kennzeichen übernehmen, das vom Vorbesitzer nicht länger benötigt wird, ist das ebenfalls möglich. Gefällt Ihnen die Zusammenstellung besonders gut, kann die Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel eine ausgezeichnete Option sein. Bereits seit dem 1. Oktober 2019 haben Sie als Käufer das Recht auf diese Mitnahme - vorausgesetzt der Vorbesitzer stimmt zu. In den meisten Fällen funktioniert diese Regelung bundesweit und ist in Paragraf 13 Absatz 4 der Fahrzeugverordnung geregelt. Dabei gilt:

  • Ihren Wunsch auf Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel müssen Sie der zuständigen Zulassungsstelle unverzüglich mitteilen.
  • Eine ordnungsgemäße Abmeldung zu diesem Zeitpunkt ist zwingend erforderlich.

Bei Neuwagen das Kennzeichen behalten?

Sobald Sie ein neues Fahrzeug kaufen, haben Sie in vielen Fällen die Möglichkeit einer Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel. Das Kennzeichen zu wechseln, kommt beispielsweise dann nicht infrage, wenn es sich um Ihr Wunschkennzeichen handelt. Der genaue Ablauf und die Chancen darauf, Ihr Kfz-Kennzeichen beibehalten zu dürfen, hängt mitunter von den Zulassungsstellen vor Ort ab. Folgende Möglichkeiten sind jedoch bekannt.

  • Melden Sie Ihr altes Fahrzeug ab, können Sie der Zulassungsbehörde direkt mitteilen, dass Sie Ihr Nummernschild künftig weiterverwenden möchten. Gegen ein geringes Entgelt ermöglichen die Behörden die unmittelbare Mitnahme.
  • Alternativ können Sie Ihr altes Kfz abmelden. Anschließend reservieren Sie eben dieses Kennzeichen direkt bei der Zulassungsbehörde, sodass Sie es für Ihr neues Fahrzeug zulassen dürfen. Möchten Sie Ihr Nummernschild beibehalten, sollten Sie jedoch schnell handeln: Denn dank der Gesetzesänderung wird das Kennzeichen direkt wieder freigegeben, sollte ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden.

In folgenden Fällen ist die Kennzeichenmitnahme beim Fahrzeugwechsel nicht möglich

Selbst wenn es wünschenswert wäre: Die Kennzeichenmitnahme beim Fahrzeugwechsel ist nicht immer möglich. Unter bestimmten Umständen ist es absehbar, dass Ihnen die Zulassungsstelle dieses Vorhaben verwehrt. Ist das der Fall, müssen Sie sich auf die Kfz Kennzeichen Liste verlassen und sich ein neues Wunschkennzeichen überlegen.

  • War das Fahrzeug abgemeldet, bevor der Halterwechsel für das Kfz stattfand, ist die Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel nicht möglich. Das bedeutet, sobald der Gebrauchtwagen außer Betrieb gesetzt wurde, benötigen Sie ein neues Kennzeichen.
  • Falls Sie umgezogen sind und das Kennzeichen mitgenommen haben, kommt eine Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel ebenfalls nicht infrage. Kaufen Sie ein neues Fahrzeug, benötigen Sie also ein neues Kennzeichen.
  • Wenn Sie einen Oldtimer kaufen und ihn mit einem H-Kennzeichen ausstatten möchten, ist dieses Vorhaben ebenfalls nicht möglich. Dasselbe gilt unter Umständen für ein Auto Kennzeichen, das als grünes Nummernschild zugelassen wurde oder wenn Sie ein Auto importieren. In solchen Fällen ist es ratsam, dass Sie sich diesbezüglich ausführlich beraten lassen.