
Vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen: Schmid Digital Connect V 1.0.0
Schmid Digital Connect V 1.0.0 hat am 26. März 2026 die Abnahme durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für alle sechs Geschäftsvorfälle der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) bestanden. Wir wickeln diese Vorgänge als privater Drittanbieter über die dafür vorgesehene Schnittstelle ab. wunschkennzeichen-reservieren.jetzt ist ein freies Serviceportal und steht in keinem Zusammenhang mit den deutschen Zulassungsbehörden.
Eckdaten der Abnahme
Abgenommene Geschäftsvorfälle
Mit Schmid Digital Connect dürfen wir alle sechs vom KBA spezifizierten i-Kfz-Vorgänge in eigener Verantwortung als Drittanbieter durchführen:
Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen oder importierten Fahrzeugs.
Erneute Zulassung eines bereits in Deutschland zugelassenen, zwischenzeitlich abgemeldeten Fahrzeugs.
Abmeldung eines Fahrzeugs aus dem Verkehr, online ohne Termin.
Umschreibung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter inklusive Kennzeichenwechsel.
Halterwechsel ohne Kennzeichenwechsel, z. B. innerhalb der Familie.
Anmeldung im Auftrag des Halters durch dafür abgenommene Dienstleister wie uns.
Was bedeutet die Abnahme durch das KBA?
Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft im Abnahmeverfahren die technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Konformität einer i-Kfz-Software mit den verbindlichen Spezifikationen für die internetbasierte Fahrzeugzulassung.
Geprüft werden unter anderem:
- Konformität der Schnittstellen zum Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)
- Sichere Identifizierung des Halters über den Online-Ausweis (eID)
- Korrekte Verarbeitung von Sicherheitscodes (Zulassungsbescheinigung Teil I/II, Kennzeichensiegel)
- Datenschutz- und Informationssicherheits-Anforderungen
- Lückenlose Protokollierung der Vorgänge
- Korrektes Verhalten bei Fehler- und Abbruch-Szenarien
Erst nach erfolgreichem Abschluss der Abnahme erhält ein Anbieter die Berechtigung, i-Kfz-Vorgänge im Produktivbetrieb gegenüber den Zulassungsbehörden auszulösen.
Häufige Fragen zur KBA-Abnahme
Was bedeutet die Abnahme durch das KBA konkret?
Mit der Abnahme bestätigt das Kraftfahrt-Bundesamt, dass unsere Software Schmid Digital Connect die technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen des i-Kfz-Verfahrens (internetbasierte Fahrzeugzulassung) erfüllt. Damit dürfen wir alle sechs i-Kfz-Vorgänge in eigener Verantwortung als Drittanbieter abwickeln. Wir sind ein privates Unternehmen und keine Behörde.
Welche Vorgänge dürfen über Schmid Digital Connect abgewickelt werden?
Alle sechs derzeit definierten i-Kfz-Geschäftsvorfälle: Neuzulassung (NZ), Wiederzulassung (WZ), Außerbetriebsetzung (AB), Umschreibung (UG), Halteränderung (HA) sowie die Drittanmeldung (DA), bei der wir im Auftrag des Halters bei der Zulassungsbehörde tätig werden.
Seit wann besteht die Abnahme?
Die positive Abnahme durch das KBA wurde am 26. März 2026 erteilt. Seither sind alle sechs Vorgänge in produktivem Betrieb über unsere Plattform abwickelbar.
Ist die Online-Zulassung über einen abgenommenen Drittanbieter rechtssicher?
Ja. Die Abnahme durch das KBA ist die Voraussetzung dafür, i-Kfz-Vorgänge im Produktivbetrieb gegenüber den Zulassungsbehörden auslösen zu dürfen. Das Abnahmeverfahren prüft Datensicherheit, Schnittstellenkonformität und Prozessintegrität.
Stand: 26. März 2026 · Letzte Aktualisierung: 4. September 2026







