Vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen: Schmid Digital Connect V 1.0.0
Schmid Digital Connect V 1.0.0 hat am 26. März 2026 die Abnahme durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz) bestanden. Wir wickeln diese Vorgänge als privater Drittanbieter über die dafür vorgesehene Schnittstelle ab. wunschkennzeichen-reservieren.jetzt ist ein freies Serviceportal und steht in keinem Zusammenhang mit den deutschen Zulassungsbehörden.
Das Abnahmedokument selbst ist nicht für die Veröffentlichung bestimmt. Das Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt auf Anfrage, dass die Schmid Digital GmbH dort als registrierter Großkunde geführt wird.
Eckdaten der Abnahme
Abgenommene Geschäftsvorfälle
Mit Schmid Digital Connect dürfen wir die folgenden i-Kfz-Vorgänge als Drittanbieter durchführen:
Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen oder importierten Fahrzeugs.
Abmeldung eines Fahrzeugs aus dem Verkehr, online ohne Termin.
Erneute Zulassung eines bereits in Deutschland zugelassenen, zwischenzeitlich abgemeldeten Fahrzeugs.
Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs, das auf dieselbe Halterin oder denselben Halter zurückgeht.
Umschreibung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter inklusive Kennzeichenwechsel.
Halterwechsel ohne Kennzeichenwechsel, z. B. innerhalb der Familie.
Die abgenommenen Vorgänge dürfen wir auch für dritte natürliche oder juristische Personen ausführen, also im Auftrag des Halters.
Was bedeutet die Abnahme durch das KBA?
Bevor eine Software für die internetbasierte Fahrzeugzulassung im Produktivbetrieb eingesetzt werden darf, muss sie ein Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts durchlaufen. Erst nach erfolgreicher Abnahme darf ein Anbieter i-Kfz-Vorgänge gegenüber den Zulassungsbehörden auslösen.
Für welche Vorgänge Schmid Digital Connect abgenommen ist, ergibt sich aus der Abnahmebestätigung des Kraftfahrt-Bundesamts. Über deren Inhalt hinausgehende Aussagen zum Umfang der Prüfung treffen wir bewusst nicht.
Häufige Fragen zur KBA-Abnahme
Was bedeutet die Abnahme durch das KBA konkret?
Mit der Abnahme bestätigt das Kraftfahrt-Bundesamt, dass unsere Software Schmid Digital Connect für den Produktivbetrieb im i-Kfz-Verfahren (internetbasierte Fahrzeugzulassung) freigegeben ist. Welche Vorgänge davon erfasst sind, ergibt sich aus der Abnahmebestätigung. Wir sind ein privates Unternehmen und keine Behörde.
Welche Vorgänge dürfen über Schmid Digital Connect abgewickelt werden?
Neuzulassung (NZ), Außerbetriebsetzung (AB), Wiederzulassung (WG), Wiederzulassung auf denselben Halter (WZ), Umschreibung (UG) und Halteränderung (HA). Diese Vorgänge dürfen wir auch für dritte natürliche oder juristische Personen ausführen, also im Auftrag des Halters.
Seit wann besteht die Abnahme?
Die positive Abnahme durch das KBA wurde am 26. März 2026 erteilt. Seither sind die abgenommenen Vorgänge in produktivem Betrieb über unsere Plattform abwickelbar.
Stand: 26. März 2026 · Letzte Aktualisierung: 21. September 2026







