Auto ummelden - Das ist zu beachten
Wann müssen Sie Ihr Auto ummelden?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln oder in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Auto umzumelden. Diese Ummeldung können Sie ausschließlich bei der Zulassungsstelle Ihres Zulassungsbezirks vornehmen lassen. Hier können Sie auch ein Wunschkennzeichen für Ihr Auto erhalten.
Der Wohnungswechsel in einen anderen Zulassungsbezirk zählt zu den häufigsten Gründen, aus denen Sie Ihr Auto ummelden müssen. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass ein Umzug nicht gleich ein Umzug ist - zumindest nicht für die Zulassungsstelle. Solange Sie innerhalb Ihres Wohnorts umziehen, müssen Sie zwar die aktuelle Adresse hinterlegen, aber nicht das Auto ummelden oder gar neue Kfz-Kennzeichen beantragen. Wenn Sie beispielsweise innerhalb von München umziehen, benötigen Sie keine neue eVB-Nummer und können sich den Gang zur Zulassungsstelle München ersparen.
Mittlerweile ist es möglich, eine solche Änderung elektronisch vornehmen zu lassen. Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihr Auto so ummelden können, fragen Sie direkt bei der zuständigen Behörde nach.
Auto ummelden - das ändert sich für die Versicherung
Allerdings kann sich durch Ihren Umzug ebenfalls die Regionalklasse ändern. Das ist beispielsweise dann möglich, wenn Sie in einen anderen Ort ziehen. Die Regionalklasse hat direkten Einfluss auf die Unfall- und Schadensbilanz der Region. Deshalb kann es sein, dass sich Ihre Versicherungsbeiträge für die Kfz Versicherung ändern.
Sobald Sie ein neues oder ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen oder erben, müssen Sie das Auto ummelden. Das gilt ebenfalls dann, wenn die Kinder das Fahrzeug ihrer Eltern übernehmen. Ummelden müssen Sie sowohl die Straßenzulassung, die über die Kfz-Kennzeichen geregelt ist, als auch die bestehende Kfz Versicherung. Beides muss künftig auf Ihren Namen umgemeldet sein, sobald Sie der neue Fahrzeughalter sind. Wenn Sie das Auto ummelden, ist dafür die Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig. Wohnen Sie also in Düsseldorf, ist das Straßenverkehrsamt Düsseldorf zuständig.
Mit der Ummeldung wird die Autoversicherung des Vorbesitzers automatisch durch die Versicherung gekündigt. Dieses Vorgehen ist ebenfalls üblich, wenn das Fahrzeug an ein Familienmitglied geht.
Übrigens: Wenn Sie ein Auto ummelden, weil Sie es geerbt haben, kündigt die Versicherung den bestehenden Betrag nicht. In diesem Fall sind Sie an die Versicherungsgesellschaft gebunden, über die das Fahrzeug zuvor versichert war.
Was geschieht, wenn Sie Ihr Auto nicht ummelden?
Wenn Sie Ihr Auto nicht ummelden, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Dieses Verwarnungsgeld beträgt rund 15 Euro, wobei es gegebenenfalls höher ausfallen kann. Dieser Versäumniszuschlag wird dann fällig, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht innerhalb der vorgegebenen Frist ummelden. In der Regel haben Sie eine Woche Zeit dazu, den Verkauf oder Umzug zu melden. Der zeitliche Rahmen kann sich jedoch je nach Zulassungsstelle unterscheiden. Die Kfz-Zulassungsstelle kann Ihnen keinen fristgerechten Termin geben, damit Sie Ihr Auto ummelden können? In diesem Fall liegt das Versäumnis bei der Behörde und es werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
Auto ummelden - diese Unterlagen benötigen Sie
Damit Sie Ihr Auto ummelden können, benötigen Sie einige Dokumente, die Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen. Dazu gehören:
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Die Elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz Versicherung auch als eVB-Nummer bezeichnet
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief)
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein)
- Das SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Die geprägten Kennzeichen, falls Sie neue Kennzeichen benötigen oder wünschen
- Für Gebrauchtwagen: eine Prüfbescheinigung für die gültige Hauptuntersuchung
Mit diesen Kosten sollten Sie rechnen
Wenn Sie Ihr Auto ummelden, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Allerdings halten diese sich im Rahmen, sodass Ihnen kein allzu hoher finanzieller Aufwand entsteht:
- Gebühren der Zulassungsstelle: 20 bis 30 Euro.
- Gebühren für ein Wunschkennzeichen: 10 bis 12 Euro.
- Kosten für die neuen Nummernschilder: 20 bis 30 Euro.
Übrigens: Falls Sie einen Gebrauchtwagen erwerben und im selben Stadt- oder Landkreis wohnen wie der Vorbesitzer, können Sie Geld sparen. Das ist dann der Fall, wenn Sie das alte Kennzeichen behalten: Somit müssen Sie keine neuen Nummernschilder prägen lassen und haben keine Kosten für ein Wunschkennzeichen.